Aufnahme der Lehre über Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in den Thüringer Lehrplan
Der derzeitige Stoffbereich Organspende, welcher im Ethik- bzw. Religionsunterricht vermittelt wird, umfasst eine Abwägungsdiskussion um den Spenderausweis zur Identifizierung der eigenen Position, welche jedoch nicht auf die speziellen Bedürfnisse eingeht, sondern zur Pauschalisierung veranlasst. Die Patientenverfügung steht dem entgegen.
Für Selbstbestimmung, Eigenverantwortung und das Ziel der Chancengerechtigkeit sind Vorsorgevollmachten für den Fall der eigenen Bestimmungsunfähigkeit sowie die allgemeine
Bildung für alle unabdingbar. Daher stellen die Jungen Liberalen Thüringen die Forderung nach Information und Unterrichtung.
Diese Unterrichtung wird im Rahmen des Ethik- und Religionsunterrichts der Oberstufe stattfinden und wird zusammen mit dem Thema Organspende behandelt.
Für Schüler mit Realabschluss soll diese Aufklärung an Berufsschulen im Sozialkundeunterricht stattfinden.
Die Unterrichtung über ausschließlich die Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht & Betreuungsverfügung findet jährlich durch externe beauftragte Juristen statt.
Unterrichtet wird über den Aufbau, den Inhalt, das Risiko des Nichtbesitzes und den Abgrenzungen zwischen den drei Dokumenten (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht).
Zwei Wochen nach Erstellung der Dokumente können die Verfügungen & Vollmachten von einem Notar beurkundet und anschließend bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.