Zukunftsvision eigenverantwortliche Schule

Es ist Grundsatz liberaler Politik, dass Entscheidungen möglichst von denen getroffen werden sollten, die von deren Konsequenzen direkt betroffen sind. Dieses Prinzip der Eigenverantwortung ist im deutschen Bildungssystem weitestgehend in Vergessenheit geraten. Allerdings sehen wir es als zentrales Mittel hin zu einem besseren Bildungssystem, ebenso aber auch als Selbstzweck. Eigenverantwortliche Schulen ermöglichen es den beteiligten Akteuren – Lehrern, Eltern, Schülern – ihre individuellen Vorstellungen, Erfahrungen und Fähigkeiten einzubringen, und vermitteln schon jungen Schülern die notwendigen Voraussetzungen für ein eigenverantwortliches, selbst geleitetes Leben.

Große Visionen sind aber nicht alles, was dem Thüringer Schulsystem fehlt. Vielmehr hakt es an vielen Ecken. Für uns als pragmatischen Jugendverband sind eine schleppende Inklusion und Digitalisierung und ähnliches nicht nur Schönheitsfehler, sondern gravierende Probleme. Vielmehr sind es wir den nächsten Generationen schuldig, diese Missstände konsequent bereits im aktuellen System anzugehen.

 

DER WEG HIN ZU EINEM EIGENVERANTWORTLICHEN SCHULSYSTEM

Die Koexistenz einer Vielzahl verschiedener Auswahlmöglichkeiten bedingt Eigenverantwortung in Reinform von Seiten der Schüler und Eltern. Im gleichen Sinne wird Eigenverantwortung von Seiten der Lehrer und der Schulträger bedingt durch die Notwendigkeit, Schüler und Eltern von der Qualität des Unterrichts und der Schule zu überzeugen.

Diese Mechanismen sind nicht gebunden an die Form der Finanzierung der Schulen, sehr wohl aber an die Form der Planung der Schulen. Eigenverantwortliche Wahl der Schule ist nicht möglich, wenn – durch Regulierung – nur eine Schule im Einzugsbereich zur Auswahl steht. Eigenverantwortliche Ausgestaltung des Unterrichts ist nicht möglich, wenn – durch Regulierung – Form, verwendete Medien, Klassengrößen und viele weitere Aspekte des Unterrichts vorgegeben sind.

In einem zentralen Plansystem sind diese Elemente allerdings per Definition reguliert.

Wir ziehen daraus die Notwendigkeit zweierlei Verbesserungen im Thüringer Schulsystem: Einerseits die Ermöglichung der Eigenverantwortlichkeit durch die Stärkung privater Schulen, andererseits die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit an staatlichen Schulen.

 

Eigenverantwortung durch private Schulen

Ein weitgehender Rückzug staatlicher Schulträger ist aktuell in Thüringen nicht denkbar. Sinnig ist zuerst die Stärkung privater Schulträger, das heißt konkret ihre Gleichstellung mit dem Staat als Schulträger in Fragen der Finanzierung. Aktuell konkurrieren private Schulen mit staatlichen Schulen um Schüler – dies heißen wir gut. Allerdings kann nicht von einem fairen Markt gesprochen werden, wenn das staatliche Schulsystem pro Schüler mehr Geld von staatlicher Seite erhält als private Schulen.

Konkret regelt dies Anlage 1 des „Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft“ (ThürSchfTG), die bei der Berechnung von Kopfpauschalen für private Schulen nur 80% der Kosten eines Schülers an staatlichen Schulen ansetzt. Zur Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen fordern wir die Neuberechnung von Anlage 1 unter dem Ansatz gleichwertiger Finanzierung staatlicher und privater Schulen.

 

Eigenverantwortung an staatlichen Schulen

Ziel muss ebenso sein, mehr Eigenverantwortlichkeit an staatlichen Schulen zu erreichen. Bereits das Konzept staatlicher Schulen stellt bereits Grenzen an die verwirklichbare Eigenverantwortlichkeit, diese Grenzen sind aktuell aber noch nicht annähernd erreicht. Der erste und wichtigste Problempunkt ist dabei das Wirrwarr an Kompetenzen und Verantwortlichkeiten im Verhältnis Schule-Schulträger-Bildungsministerium, welches effektive Bildungsarbeit in Thüringen behindert. Wir schlagen daher drei konkrete Maßnahmen vor:

  1. Wir fordern die Neudefinition des Verhältnis Schule-Schulamt-Bildungsministerium: In unserem liberalen Verständnis definiert die Politik die Ziele, Standards und Rahmenbedingungen des staatlichen Bildungssystems. Die Erfüllung dieser Ziele unter Einhaltung der Standards und im Kontext der Rahmenbedingungen soll den Schulen so weit wie möglich selbst überlassen werden. Da dies einen signifikanten Wandel vom aktuellen System darstellt, schlagen wir damit als ersten umsetzbaren Schritt die Entwicklung von Zieldefinitionen gemeinsam mit Musterlösungen anstatt der Vorgabe fester Vorschriften von Seiten der Politik vor.
  2. Wir wiederholen unsere Forderungen nach der Aufteilung des Amts des Schulleiters in einen pädagogischen und einen kaufmännischen Schulleiter. In Übereinstimmung mit Vorschlag Eins geht damit eine Kompetenzverschiebung von Schulämtern auf Schulen einher. Entscheidungen über die Schulentwicklungsstrategie, die Wahl von Schwerpunkten und ggfs. der Spezialisierung sollte bei der Schulkonferenz angesiedelt werden. Gleiches gilt für die Entwicklung und Umsetzung von neuen Lernkonzepten.
  3. Wir fordern damit einhergehend eine Stärkung des Kompetenzaustausch zwischen staatlichen Schulen, damit sich durchsetzen kann, was in der Praxis gut funktioniert, und doppelte Anstrengungen vermieden werden können.
    Speziell in Städten können wir uns auch Erweisung und Erleichterung von Schulkooperationen vorstellen, um Kompetenzen zu bündeln, dies sollte aber immer nur im Einverständnis der Schulkonferenzen der betroffenen Schulen geschehen.

 

Inklusion

Als Liberale sind Individualismus, die Freiheit des Einzelnen und die Ermöglichung der freien Lebensgestaltung zentrale Prinzipien. Diese Leitlinien sind Grundlage unsere Bildungspolitik, bekommen aber besondere Bedeutung im Kontext von Schülern mit besonderen Förderbedarf, die die bestmögliche Förderung verdient haben. Wir sind davon überzeugt, dass unsere politischen Mitbewerber dies ebenso sehen.

Die bestmögliche Förderung erfordert die Berücksichtigung jedes einzelnen Schülers sowie vielfältige Strukturen, die diese Bedürfnisse erfüllen können. Für uns kann dies die Eingliederung jedes Schülers mit besonderem Förderbedarf in den Regelschulbetrieb, auch in Verbindung mit dem Förderschul-Konzept „Schulen ohne Schüler“, allein nicht ausreichend erfüllen. Wir sprechen uns daher für den Erhalt der Förderschulen in Thüringen aus. Weitergehend noch müssen bestehende Förderschulen und -Zentren personell, finanziell und in ihren Kapazitäten gestärkt werden. Nur so können sie den Bedürfnissen aller Schüler gerecht werden. Auch Förderschulen und -Zentren in privater Trägerschaft spielen dabei eine wichtige Rolle und sollten ebenso gleichwertig berücksichtigt werden. Das Ziel muss sein, Förderschulen so attraktiv zu machen, dass ein Besuch von ihnen dem Besuch von regulären Schulen nicht nachsteht und Eltern und Schüler so eine echte Wahl zwischen beiden Optionen treffen können.

Ebenso vertreten wir die Meinung, dass jede Schule Inklusionsschule sein kann, aber nicht muss. Inklusionsschulen sollten entsprechend finanziell gefördert werden, um eine adäquate personelle, räumliche und pädagogische Ausstattung sicherzustellen. Die Entscheidung, Inklusionsschule zu werden, sollte allerdings bei der Schule selbst liegen.

 

Digitalisierungsstrategie

Zwar schreitet die Digitalisierung in Schulen stetig voran, allerdings immer noch wesentlich langsamer, als möglich wäre. Der Grund dafür ist, dass das hochkomplexe Thema der Digitalisierung zu sehr in Einzelaspekten betrachtet wird. Wir fordern daher die Erarbeitung einer umfassenden und detaillierten Digitalstrategie für das Land Thüringen, die mindestens die folgenden Aspekte berücksichtigen und in ein Ganzes integrieren soll:

  • Ausstattung mit modernen technischen Geräten
  • Schulpersonalplan, insbesondere Aus- und Fortbildung von Lehrern sowie die verstärkte Einstellung von sogenannten digitalen Hausmeistern
  • Digitale Infrastruktur, speziell die Versorgung mit Highspeed-Internet und Mobilfunkabdeckung
  • Lehrplan und- Materialien, insbesondere die sinnvolle Integration moderner Technologien in den Unterrichtsalltag sowie die Vermittlung digitaler Kompetenzen
  • Neue Unterrichtsformen, wie z.B. hybriden Unterricht oder Aufzeichnungen

Des Weiteren unterstützen wir die Thüringer Schulcloud, wollen sie als bestehendes und sehr erfolgreiches Projekt erhalten, in eine bundesdeutsche digitale Bildungsplattform integrieren und weiter ausbauen. Hier kann das Land Thüringen in der Kultusministerkonferenz und im Bundesrat darauf hinwirken.

 

Angleichung der Abiturniveaus

Thüringer Abiturienten konkurrieren mit Abiturienten aus ganz Deutschland um begehrte Arbeits-, Ausbildungs- oder Studienplätze. Die Abiturnote ist dabei meist das zentrale Kriterium. Daher müssen Abiturnoten bundesweit vergleichbar gemacht werden. Allerdings muss dabei auch der Erhalt des hohen Thüringer Abiturniveaus gewährleistet bleiben; eine Absenkung hin zum Niveau der schwächsten Bundesländer kann nicht das Ziel sein.

Eben daher muss sich das Land Thüringen konstruktiv in die Debatte zur Angleichung der Abiturniveaus einbringen und bei deren Gestaltung mitwirken. Wir befürworten daher Anstrengungen wie den gemeinsamen Aufgabenpool der Kultusministerkonferenz. Wir fordern das Land Thüringen dazu auf, sich dafür einzusetzen, diese und vergleichbare Institutionen auszubauen. Dabei sollte speziell der gemeinsame Aufgabenpool umgesetzt und auf andere Fächer erweitert werden.

 

Außerschulische Akteure im Schulalltag

Unserem Verständnis nach sollte Schule nicht nur Wissen vermitteln, sondern auch auf das Leben vorbereiten und Grundwerte der Gesellschaft vermitteln.

Zu diesem Zweck fordern wir die verstärkte Einbindung gesellschaftlicher Akteure in den Schulalltag, wie zum Beispiel Organisationen aus dem Katastrophenschutz oder dem Rettungsdienst oder aus dem sozialen Sektor, die AGs anbieten könnten. Als Anreiz ist eine staatliche Förderung denkbar, zum Beispiel eine Entschädigung für den Zeitaufwand bzw. die Übernahme des Arbeitsausfalls, der durch die Organisation und Durchführung der AG entsteht. Mit dem Schulbudget steht hierfür bereits ein adäquates Mittel bereit, allerdings ist die Nutzung Dieses zu komplex und bürokratisch, um für Schulen breit anwendbar zu sein.  Wir fordern daher die Vereinfachung der notwendigen Verfahren sowie die Umstellung vom aufwendigen System der Antragsstellung hin zu einer eigenverantwortlichen Organisation durch die Schulen selbst. Verwendungsnachweise über das Schulbudget sind zu Ende des Schuljahres der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.

Ebenso wollen wir verstärkt lokale Unternehmen und Universitäten einbinden. Dies könnte im Rahmen von Besuchen, bspw. an Wandertagen, oder Berufsmessen geschehen.

 

Schüler-Erasmus

Europaweiter Austausch ist nicht nur vorteilhaft für Schüler, sondern auch für die Gesamtgesellschaft. Daher fordern wir das Land Thüringen auf, sich für eine Erhöhung der Finanzierung des Schüler-Erasmus einzusetzen. Auch fordern wir die Etablierung von „digitalen Erasmus-Klassen“. In Diesen würden Schüler, nach Erreichen der notwendigen Englischkenntnisse, bspw. zwei Schulstunde die Woche sich mit anderen Schülern austauschen. Der Unterricht in dieser digitalen Erasmus-Klasse kann zum Beispiel projektbasiert ablaufen. Wir fordern die Thüringer Landesregierung auf, für dieses Projekt im Bundesrat einzutreten. Ebenso fordern wir die FDP in Bund und Land auf, sich für die Etablierung dieses Projekts auf europäischer Ebene einzusetzen.

 

Reform der BLF

Die sogenannte „Besondere Leistungsfeststellung“ (BLF) wurde 2004 eingeführt, damit Abiturienten auch bei Nichtbestehen der 12. Klasse einen Abschluss haben. Wir stehen prinzipiell hinter diesem Grundgedanken, sehen jedoch Reformbedarf bei der Ausgestaltung dieses Konzeptes.

Wir sehen es als äußert kritisch an, dass die BLF 50% der Gesamtjahresnote des jeweiligen Schulfaches ausmacht. Diese Gewichtung empfinden wir als zu hoch, da eine einzelne Prüfung den Ausschlag für das gesamte Schuljahr gibt.

Auch der erworbene Abschluss schafft keine Sicherheit, da die BLF als solche außerhalb von Thüringen wenig Anerkennung findet und diese nur einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Abschluss bescheinigt. Regelschüler erwerben hingegen mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse einen normalen Realschulabschluss, der bundesweite Anerkennung findet. Hier entsteht eine Diskrepanz: Die BLF ist „weniger wert“ als der Realschulabschluss, obwohl das Anforderungsniveau auf dem Gymnasium höher als auf den Regelschulen ist.

Zuletzt hat die BLF einen klaren Prüfungscharakter. Diesem wird, besonders in Anbetracht der hohen Gewichtung der Prüfung, nicht ausreichend gerecht, da trotzdem in den Wochen der Prüfungen normaler Unterricht stattfindet und weitere Leistungsfeststellungen erhoben werden dürfen.

Daher wollen wir das Konzept der BLF neugestalten. Wir fordern, dass Zehntklässler auf dem Gymnasium dieselben Prüfungen schreiben wie die Schüler der Regel- und Förderschulen. Auf dem Gymnasium sollen die Prüfungen genauso ablaufen wie auf den Regel- und Förderschulen. Schüler des Gymnasiums müssen keine Projektarbeit schreiben, denn Sie schreiben in der Oberstufe die Seminarfacharbeit. Der 10. Klassenabschluss der Regel- und Förderschulen werden bundesweit anerkannt. Für die Schüler der Regel- und Förderschule und des Gymnasiums gelten somit die gleichen Voraussetzungen zum Erreichen des Realschulabschlusses und niemand wird bevorzugt oder benachteiligt. Das erhöhte Anforderungsniveau des Gymnasiums ist nicht gefährdet, denn die Prüfung gilt nur als Zwischenprüfungen, damit Abiturienten auch bei Nichtbestehen der 12. Klasse einen Abschluss haben.