Freie Wahl der Entbindungsart für Gebärende bei stiller Geburt

Gebärende, bei denen sicher ist, dass ihr Kind bereits vor der Geburt nicht mehr am Leben ist oder es direkt danach stirbt, müssen dieses meistens auf natürlichem Weg austragen (was von einigen Tagen bis zu zwei Wochen dauern kann, bis es zur Entbindung kommt). Viele Gebärende wünschen sich jedoch einen Kaiserschnitt, um besser mit dieser Situation abschließen zu können. Dieser Wunsch wird den meisten Gebärenden aber nicht gewährt, warum eigentlich?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, die dem Wunsch nach einem Kaiserschnitt – unter normalen Umständen – widersprechen. Die Entscheidungsmacht liegt bisher bei den jeweils behandelten Fachärzt*innen, die abwägen, welches Risiko für die Gebärenden geringer ist. Es ist ihr Körper, über den sie frei entscheiden sollten.

Die Jungen Liberalen Thüringen fordern deshalb das Recht von Gebärenden, unter normalen Bedingungen, selbst entscheiden zu können, ob sie einen Kaiserschnitt bei Feststellung eines bereits in der Gebärmutter verstorbenen Kindes wählen oder nicht. Dies inkludiert eine pflichtgerechte Aufklärung durch Fachärzt*innen.

Anzahl an Studienplätzen für Medizin erhöhen – Landarztquote ablehnen

Die Jungen Liberalen Thüringen fordern eine Erhöhung der Anzahl an Fachärzteinnen und Fachärzte in den ländlichen Regionen des Freistaats Thüringen sowie eine Erhöhung der Anzahl der bestehenden Studienplätze für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin und Pharmazie. Zur Umsetzung dieser Forderung lehnen die Jungen Liberalen die Einführung einer Landarztquote ab. Damit würden angehende Ärzteinnen und Ärzte bereits im Voraus verpflichtet werden, sich nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium im ländlichen Raum beruflich niederzulassen. Dies wäre ein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit (Art. 12, 1 GG). Zudem würde jungen Studierende die Freiheit genommen, sich selbst den Ort und die Branche ihrer zukünftigen beruflichen Tätigkeit auszusuchen. Eine gesetzliche Landarztquote löst nicht den Fachärztemangel auf dem Land.

Die Jungen Liberalen fordern daher den Einsatz adäquater Anreizsysteme, z.B. die finanzielle Niederlassungsförderung, damit sich mehr Fachärzteinnen und Fachärzte im ländlichen Raum niederlassen. Zusätzlich soll der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) das Recht eingestanden werden, von den Regularien des §103 SGB V beim ländlichen Raum abzuweichen.

Um mehr Studienplätze für die Studiengänge Human- und Zahnmedizin sowie Pharmazie zu schaffen, sollen die bestehenden Zulassungsbeschränkungen für Studierende gelockert werden. Damit die bestehende Abiturbestennote (Numerus clausus, NC) von aktuell 1,0 auf, z.B. 1,4 herabgesetzt werden kann, soll neben der signifikanten Erhöhung der Studienplätze die Errichtung weiterer medizinischer Fakultäten, beispielsweise an der Universität Erfurt oder der Technischen Universität Ilmenau, geprüft und geplant werden. So kann auch eine Überlastung der bereits vorhandenen medizinischen Fakultät der Universität Jena verhindert werden.

Pflege im ländlichen Raum sicherstellen – Anfahrtskosten für ambulante Pflegedienste vergüten

Die Jungen Liberalen Thüringen fordern auch eine explizite Vergütung der Anfahrtskosten für ambulante Pflegedienste („Hausbesuchspauschale“ bzw. „Wegegeld“) in Thüringen, so wie in den meisten anderen Bundesländern. Die Vereinbarungen zu Ambulanten Leistungskomplexen sind entsprechend zu überarbeiten.